Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen ggü. Endanlegern
Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088
Erstmalige Publikation am 25. Februar 2021
Strategien der DZ BANK für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzberater
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungsverordnung“) veröffentlicht die DZ BANK Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungstätigkeiten („Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzberater“).
Die vorliegenden Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzberater beziehen sich ausschließlich auf die Anlageberatungstätigkeiten der DZ BANK zu Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung, d.h. Fondsprodukten.
Die DZ BANK hat Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungstätigkeiten festgelegt.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte (vgl. Art. 2 Nr. 22 Offenlegungsverordnung).
Nachhaltigkeitsrisiken sind Faktoren der bereits bekannten Risikoarten wie z.B. Markt(preis)risiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle Risikoarten erheblich einwirken und die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.
Im Jahr 2008 ist die DZ BANK der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen beigetreten und bekennt sich seitdem zu zehn weltweit gültigen Grundsätzen verantwortlichen Handelns. Dazu zählen die Achtung der Menschen- und der Arbeitnehmerrechte, das Engagement für den Umweltschutz und die Vermeidung von Korruption und Bestechung. Die Grundsätze des Global Compact sind für die DZ BANK eine wichtige Orientierung in ihrem Handeln. Sie werden von ihr umfassend unterstützt und in allen Geschäftsbereichen angewendet. Im März 2020 hat die DZ BANK die Principles for Responsible Banking (im Folgenden „PRB“) unterzeichnet – eine Initiative für verantwortungsvolles Banking von UNEP FI, der Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Mit ihrem Bekenntnis zu den PRB verpflichtet sich die DZ BANK zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz. Anhand des sechs Prinzipien umfassenden PRB-Rahmenwerks soll Nachhaltigkeit in die wesentlichen Geschäftsbereiche integriert werden. Die DZ BANK richtet ihr Nachhaltigkeitsengagement damit an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sowie dem Pariser Klimaabkommen aus.
Infolgedessen hat die DZ BANK die strategische Entscheidung getroffen, grundsätzlich keine Produkte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung anzubieten.
Im Rahmen der Umsetzung der getroffenen strategischen Entscheidung verfolgt die DZ BANK grundsätzlich folgende Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Anlageberatungstätigkeit:
Einen zentralen Aspekt der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die DZ BANK bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Die hierfür fachlich zuständige Organisationseinheit entscheidet im Rahmen des Produktauswahlprozesses welche Produkte in das Beratungsuniversum der DZ BANK aufgenommen werden. Insgesamt trägt der Produktauswahlprozess auf diese Weise maßgeblich dazu bei, dass nur Produkte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
Dazu werden insbesondere solche Fondsgesellschaften ausgewählt, die sich nachhaltig positionieren, sich an anerkannten Leitlinien orientieren und / oder einem anerkannten Branchenstandard folgen.
In der Anlageberatung wird die DZ BANK grundsätzlich nur Fondsprodukte von Fondsgesellschaften anbieten, die nach Einschätzung der DZ BANK Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen berücksichtigen und entsprechende Informationen veröffentlichen.
Bei entsprechender Nachfrage können im Ausnahmefall aber auch Fondsprodukte empfohlen werden, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die DZ BANK richtet sich hierbei an entstehender Nachfrage aus der speziellen Kundengruppe geeignete Gegenparteien aus und bedient diese.
Die hier erteilten Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung, d.h. Fondsprodukte.
Stand: 24.07.2024
Datum | Erläuterung |
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25.02.2021 | Initiale Veröffentlichung |
Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die DZ BANK als Finanzberater
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungsverordnung“) veröffentlicht die DZ BANK Informationen darüber, warum sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung nicht berücksichtigt („Nichtberücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren als Finanzberater“).
Die vorliegenden Informationen zur Nichtberücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren als Finanzberater beziehen sich ausschließlich auf die Anlageberatungstätigkeiten der DZ BANK zu Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung, d.h. Fondsprodukten.
Die DZ BANK berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung aktuell nicht.
Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (vgl. Art. 2 Nr. 24 Offenlegungsverordnung).
Im Jahr 2008 ist die DZ BANK der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen beigetreten und bekennt sich seitdem zu zehn weltweit gültigen Grundsätzen verantwortlichen Handelns. Dazu zählen die Achtung der Menschen- und der Arbeitnehmerrechte, das Engagement für den Umweltschutz und die Vermeidung von Korruption und Bestechung. Die Grundsätze des Global Compact sind für die DZ BANK eine wichtige Orientierung in ihrem Handeln. Sie werden von ihr umfassend unterstützt und in allen Geschäftsbereichen angewendet. Im März 2020 hat die DZ BANK die Principles for Responsible Banking (im Folgenden „PRB“) unterzeichnet – eine Initiative für verantwortungsvolles Banking von UNEP FI, der Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Mit ihrem Bekenntnis zu den PRB verpflichtet sich die DZ BANK zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz. Anhand des sechs Prinzipien umfassenden PRB-Rahmenwerks soll Nachhaltigkeit in die wesentlichen Geschäftsbereiche integriert werden. Die DZ BANK richtet ihr Nachhaltigkeitsengagement damit an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sowie dem Pariser Klimaabkommen aus. Seit 2022 gehört die DZ BANK zum Unterstützerkreis der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) an.
Darüber hinaus hat sich die DZ BANK jedoch entschieden, bei ihrer Anlageberatung nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit noch nicht gesondert zu berücksichtigen. Angesichts des aktuellen Standes der Regulatorik im Kontext der Offenlegungsverordnung und der bisher beschränkten Verfügbarkeit von belastbaren und aussagekräftigen Daten einerseits sowie der eingeschränkten Vergleichbarkeit dieser Daten andererseits ist eine umfassende Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung, die sowohl den Qualitätsansprüchen der DZ BANK gerecht wird als auch der speziellen Kundengruppe geeignete Gegenparteien einen tatsächlichen Mehrwert bietet, nach Auffassung der DZ BANK aktuell noch nicht umsetzbar. Die DZ BANK wird die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema beobachten und behält sich eine künftige Neubewertung dieser Position ausdrücklich vor.
Stand: 24.07.2024
Datum | Erläuterung |
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25.02.2021 | Initiale Veröffentlichung |
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik der DZ BANK als Finanzberater
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 („Offenlegungsverordnung“) veröffentlicht die DZ BANK Informationen dazu, inwiefern ihre Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht („Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik als Finanzberater“).
Die DZ BANK bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik ein und die Vergütung der DZ BANK Gruppe steht im Einklang mit ihren Nachhaltigkeitszielen. Die Vergütungssysteme der DZ BANK gelten für alle Mitarbeitenden der DZ BANK und somit auch für die Mitarbeitenden in der Finanzberatung. Die variable Vergütung aller Mitarbeitergruppen, inklusive der Mitarbeitenden in der Finanzberatung, sind mit der Geschäfts-, Risiko- und Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft und sollen nicht im Widerspruch zu den Inhalten dieser Strategien stehen.
Nähere Ausführungen zu den Vergütungssystemen der DZ BANK und Einbeziehung von Nachhaltigkeitskomponenten sind dem Aufsichtsrechtlichen Risikobericht und der Offenlegung zur Vergütungspolitik zu entnehmen. Diese finden Sie unter der Kategorie Berichte.
Stand: 29.07.2024
Datum | Erläuterung |
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10.03.2021 | Initiale Veröffentlichung |
14.12.2022 | Konkretisierende Ausführungen für die Vergütung von Mitarbeitenden der Finanzberatung und der Berücksichtigung diverser Strategien in den Vergütungssystemen |
10.07.2023 | Formulierung geschärft, keine inhaltliche Änderung |